Warum verkaufen Sie Ihre Erlaubnis nach § 1 AÜG nicht einfach?

AÜ Mantel Vorrata GmbHDie Arbeitnehmerüberlassung ist künftig nicht mehr Ihr Metier? Sie möchten Ihr Zeitarbeitsunternehmen zwar fortführen, aber nicht mehr in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft? Dann sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie! Wie Sie aus Erfahrung wissen, werden Personaldienstleister besonders stark reguliert. Die Arbeitnehmerüberlassung ist ausschließlich Gewerbetreibenden gestattet, die bei der Bundesagentur für Arbeit erfolgreich eine besondere behördliche Erlaubnis nach § 1 AÜG beantragt haben.

Das ist ein langer und mühseliger Prozess, weshalb viele Unternehmerinnen und Unternehmer nach einer effizienteren Lösung suchen. Beliebt ist dabei der Kauf einer juristischen Person, also in der Regel einer GmbH oder UG, die bereits über eine unbefristete Erlaubnis nach § 1 AÜG verfügt, aber ihren Betrieb eingestellt hat oder dies demnächst beabsichtigt. Der sogenannte Mantelkauf ist einfach und unkompliziert. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, was er voraussetzt und wie er abläuft.

Wir freuen uns aber auch auf Ihren Anruf, wenn Sie nicht nur einen Mantel, sondern ein aktives Zeitarbeitsunternehmen verkaufen und Ihre Mitarbeiter und Ihre Kunden einer geeigneten Nachfolgerin oder einem Nachfolger anvertrauen möchten!

Voraussetzungen für den Mantelverkauf Ihres Zeitarbeitsunternehmens

Für den Mantelverkauf kommen nur Gesellschaften in Frage, die in einer der folgenden Rechtsformen geführt werden:

• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
• Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) / UG
• GmbH & Co. KG

Ihr Zeitarbeitsunternehmen muss zudem über eine unbefristete Erlaubnis nach § 1 AÜG verfügen und darf nicht überschuldet oder insolvent sein oder kurz vor einem Insolvenzantrag stehen. Im Idealfall ist Ihre Zeitarbeitsfirma lastenfrei, geringe Verbindlichkeiten sind kein Hindernis. Ihr Unternehmen muss aber nicht mehr aktiv sein und auch keine Gewinne erwirtschaften.

Welche Unterlagen benötigen Sie für den Verkauf Ihres Zeitarbeitsunternehmens?

Damit sich potentielle Käufer einen Eindruck von Ihrem Unternehmen verschaffen können, werden folgende Unterlagen benötigt:

  • der Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres
  • eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) nebst zugehöriger Summen- und Saldenliste
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes sowie
  • ein Auszug aus dem Transparenzregister

Darüber hinaus ist es sehr hilfreich und beschleunigt den Verkauf Ihres Zeitarbeitsunternehmens, wenn Sie eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters beibringen, aus der hervorgeht, ob die Gesellschaft Verbindlichkeiten oder sonstige Lasten hat, die vor dem Verkauf nicht ausgeglichen werden können. Eine geringe Rendite oder schlechte Prognosen für die Gewinnentwicklung sind beim Mantelkauf kein Problem, da der Käufer nicht an Ihrem Betrieb, sondern nur an der Erlaubnis nach § 1 AÜG interessiert ist.

Nachdem wir für Sie den passenden Käufer gefunden haben kann die Übertragung der Gesellschaftsanteile bei Ihnen vor Ort und bei einem Notar Ihrer Wahl stattfinden. Die Kosten trägt der Käufer. Wenn Sie bei der Veräußerung Ihres Unternehmens von unserem riesigen Netzwerk profitieren, kostet Sie das also weder viel Zeit noch Geld!

Sie haben noch Fragen? Unsere Experten beantworten Ihnen diese sehr gerne und selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.